Sicherheit an Bord auf dem Genfersee: Ausrüstung, Westen, Alkohol
Aktualisiert am 17.10.2026
Was du auf beiden Seiten des Sees an Bord haben musst, wann die Weste zu tragen ist, und die Alkoholgrenze.
Ausrüstung auf Schweizer Seite
Eine zugelassene Rettungsweste pro Person an Bord, passend zu ihrem Gewicht (Erwachsene oder Kind). Die übrige Mindestausrüstung hängt vom Bootstyp ab: Sie ist in Anhang 15 der Binnenschifffahrtsverordnung des Bundes festgelegt. SUP und Bretter: eine Schwimmhilfe ab 300 m vom Ufer (Genf).
Ausrüstung auf französischer Seite
Das französische Ministerium hat 2016 die Ausrüstung von Freizeitbooten auf Binnengewässern festgelegt, mit eigenen Regeln für den Genfersee:
- für alle: ein persönliches Auftriebsmittel pro Person, ein Feuerlöschmittel, eine Lenzvorrichtung (wenn das Boot nicht selbstlenzend ist oder einen Wohnraum hat), ein Festmachpunkt und eine Festmacherleine;
- zusätzlich auf dem Genfersee: eine Ankerleine mit Anker (Befreiung unter 250 kg möglich), eine wasserdichte Lampe oder ein Leuchtmittel zur Ortung, und ein Schallsignalgerät;
- mehr als 3700 m vom Ufer: ein Kompass oder ein wasserdichtes GPS mit Kompassfunktion, drei rote Handfackeln und eine Karte des Gewässers (Papier oder elektronisch); die Westen müssen dann mindestens 100 Newton haben (näher am Ufer 50);
- Bretter, Kitesurfs, Kajaks, SUP und Ruderboote: ein ständig getragenes Auftriebsmittel.
Ebenfalls auf französischer Seite ist die Weste nachts, bei Nebel, auf ungeschütztem Deck und während einer Starkwind- oder Sturmwarnung zu tragen.
Alkohol und Fahrfähigkeit
In Genf gilt man ab 0,5 ‰ im Blut (0,25 mg/l in der Atemluft) als fahrunfähig, wie im Strassenverkehr; auch Betäubungsmittel machen fahrunfähig. Das Genfersee-Reglement verbietet das Führen eines Bootes, wenn man dazu nicht fähig ist, namentlich wegen Alkoholmissbrauchs (Art. 2).
Vor dem Ablegen
- Das Wetter zur Rückkehrzeit, nicht nur zur Abfahrt — das Seewetter lesen.
- Das Handy geladen, in einer wasserdichten Hülle; sagen, wohin man fährt und wann man zurückkommt.
- Die Nachtlichter funktionsfähig, falls die Rückkehr später werden kann — die vorgeschriebenen Lichter.
Siehe auch
Der Leitfaden Navigieren auf dem Genfersee sowie: Bootsführerausweis, Vortritt, Betonnung, Lichter, Geschwindigkeiten und Zonen, Notfälle und Rettung, Wassersport: die Regeln.
Quellen
- Republik und Kanton Genf — Allgemeine Schifffahrtsvorschriften (Stand vom 30.03.2026)
- Republik und Kanton Genf — Paddle, Windsurf, Wingfoil, Parawing, Kitesurf (30.03.2026)
- Französisches Ministerium (DGITM) — Sicherheitsausrüstung von Freizeitbooten in der Binnenschifffahrt, Erlass vom 10. Februar 2016 (Merkblatt vom März 2016)
- Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee (RNL) — via LexFind