Vortritt, Betonnung und Lichter bei Nacht auf dem Genfersee
Aktualisiert am 17.10.2026
Fahrregeln, Betonnung und Lichter bei Nacht, Artikel für Artikel aus dem Reglement des Genfersees.
Wer weicht aus?
- Zuerst Kursschiffe mit Vortrittsrecht (und Schleppverbände): Alle weichen aus. Tagsüber führen sie einen grünen Ball, nachts ein von allen Seiten sichtbares grünes Licht über dem Topplicht (Art. 32, 37, 64).
- Dann, in dieser Reihenfolge: Güterschiffe, Berufsfischer beim Fischen (gelber Ball), Segelboote. Motorboote weichen Ruderbooten aus (Art. 64).
- Zwei Segelboote: Das Boot, das den Wind von Backbord erhält, weicht aus; haben beide ihn von derselben Seite, weicht das Boot in Luv aus (Art. 65).
- Zwei kreuzende Boote: Wer das andere auf seiner rechten Seite (Steuerbord) sieht, weicht aus; auf Gegenkurs halten beide nach Steuerbord, und man passiert Backbord an Backbord (Art. 62).
- Überholen: Wer aufholt, weicht aus (Art. 63).
- An der Hafeneinfahrt: Ausfahrende haben Vortritt vor Einfahrenden (Art. 68).
Mindestens 50 m Abstand halten zu Kursschiffen, zu ihrer üblichen Route und zu ihren Schiffsstationen zu den Fahrplanzeiten. Auf französischer Seite weichen Windsurfer und Kitesurfer allen anderen Booten aus.
Die Betonnung
- Hafenzufahrten: von See her gesehen rote zylindrische Bojen an Backbord, grüne kegelförmige an Steuerbord (Art. 51).
- Hellgelbe Bojen (mindestens 40 cm): Grenze einer für die Schifffahrt gesperrten Fläche (Art. 52).
- Gefahrenstellen: Spieren oder Bojen mit Kardinalzeichen (Art. 50).
- Hafeneinfahrten bei Nacht: grünes unterbrochenes Feuer rechts, rotes links (Art. 54).
- Schiffsstationen: rote Festfeuer und Anlegeverbotstafeln (Art. 55).
- Sturmwarnfeuer: etwa 40 Blitze pro Minute, Vorsichtsmeldung; etwa 90, Sturmwarnung (Art. 57-58) — Gewitter und Sturmwarnungen.
Nachts unterwegs: die Lichter
- Motorboot in Fahrt: weisses Topplicht, Seitenlichter (grün an Steuerbord, rot an Backbord) und weisses Hecklicht; unter 15 m kann ein von allen Seiten sichtbares weisses Topplicht Topp- und Hecklicht ersetzen, und bis 6 kW genügt ein gewöhnliches, rundum sichtbares weisses Licht (Art. 27, 31).
- Segelboot oder Boot ohne Motor: ein weisses Licht; ab 7 m darf ein Segelboot Seiten- und Hecklichter führen (Art. 30).
- Vor Anker: ein weisses Licht, ausser am Quai oder an einem vorgesehenen Platz festgemacht (Art. 34).
- SUP, Kajak, Surfbrett: ein von allen Seiten sichtbares weisses Licht (in Genf ist für ein SUP ein Blinklicht zulässig).
Notsignale
Rote Raketen oder Handfackeln, rote Flagge, Lichtsignal SOS, seitlich ausgestreckte Arme, langsam und mehrmals gehoben und gesenkt, wiederholte lange Töne (Art. 43). Und zuallererst: 117 oder 112 anrufen.
Siehe auch
Der Leitfaden Navigieren auf dem Genfersee sowie: Bootsführerausweis, Geschwindigkeiten und Zonen, Sicherheit und Ausrüstung, Notfälle und Rettung, Wassersport: die Regeln.